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Förderung und Trägerschaft

Sich mit anderen Menschen austauschen zu können, sich informieren, Rat einholen oder zur eigenen Situation Vergleiche und Selbstvergewisserung erhalten zu können, ist ein Grundbedürfnis für die meisten Menschen. Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen bieten solche Möglichkeiten und gehören deshalb seit langem zur Kultur unserer Gesellschaft.

Menschen, die von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, die selbst pflegen oder andere hierbei unterstützen, sehen sich in der Regel täglich vielen schwierigen Situationen ausgesetzt, sei es konkret in der Beziehung von Mensch zu Mensch, sei es bei der Notwendigkeit, sich in einem von komplizierter und komplexer Rechtsmaterie geprägten Themenfeld mit sehr vielen unterschiedlichen Akteuren zurechtfinden zu müssen. Diese Menschen benötigen erst recht die Chance, Selbsthilfepotential in Anspruch nehmen zu können.

Das Land stellt deshalb Zuwendungen zur Schaffung und zum Erhalt entsprechender Angebote zur Verfügung. Auch die soziale und private Pflegeversicherung erkennt dies an und stellt zur Ergänzung von Landesförderungen Mittel bereit, wie in § 45 d SGB XI vorgesehen.

Ziel der Förderung sind möglichst landesweit flächendeckende wohnortnahe Angebote der Pflegeselbsthilfe. Die Projektlaufzeit beträgt 3 Jahre (01. August 2023 bis 31. Juli 2026)

Träger des Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe ist die PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste mbH in Dortmund.

 



 
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